Betriebhaftpflichtversicherung

Gewerbliche Haftpflichtversicherung
Gut zu wissen, dass Sie sich Ihrer Verantwortung stellen können!

Wenn Sie sich unternehmerisch betätigen, tragen Sie nicht nur für das Vermögen und die positive Entwicklung Ihres Unternehmens Verantwortung. Mitunter müssen Sie Ihr Unternehmen auch davor schützen, dass Dritte Ansprüche gegen das betriebliche Vermögen geltend machen. Und das können berechtigte Ansprüche sein, wenn dieser Dritte durch Sie, Ihre Mitarbeiter oder Ihre Produkte zu Schaden gekommen ist. Aber es gibt auch immer wieder unberechtigte Ansprüche, deren Abwehr für das Unternehmen wichtig, aber nicht leicht finanzierbar sind.

In dieser Situation haben Sie mit der Gewerblichen Haftpflichtversicherung einen starken Rückhalt. Werden Ansprüche auf Schadenersatz gegen Sie gerichtet, prüfen die Versicherung, ob die Ansprüche berechtigt sind. Ist das der Fall, befriediget sie die Ansprüche und bewahrt Sie davor, Ihr betriebliches Vermögen zu riskieren. Ist das nicht der Fall, wehrt die Versicherung diese Ansprüche für Sie ab, notfalls auch vor Gericht.

Die richtige Bedarfsermittlung ist wichtig.
Denn auch die beste Versicherung erfüllt ihren Zweck nur dann optimal, wenn der Bedarf vorher festgestellt und richtig umgesetzt wurde.

Kein Betrieb ist wie der andere
Nur in einem sind alle Untenehmen gleich: Für bestimmte Schäden müssen Sie haften, ihn also wieder gutmachen. Und das grundsätzlich unbegrenzt, notfalls also auch unter Inkaufnahme einer Insolvenz.

Zum Beispiel haften Sie für

schuldhaft herbeigeführte Schäden, ganz gleich, ob durch Sie persönlich oder durch Ihre Mitarbeiter,
Verletzungen der Verkehrssicherungspflicht,
Schädigung der Umwelt durch Ihren Betrieb,
bei Arbeitsunfällen, wenn Sozialversicherungsträger Regress für die Folgekosten nehmen können.
Die Gewerbliche Haftpflichtversicherung übernimmt die Prüfung der Haftungsfrage, die Abwehr unberechtigter Ansprüche und die Befriedigung berechtigter Ansprüche. Dabei kann es sich um Personen-, aber auch um Sachschäden handeln.
Wenn es um das Vermögen anderer geht
Manchmal liegt weder das eine, noch das andere vor. Bestimmte Berufsgruppen wie zum Beispiel Anwälte, Notare, Steuerberater, Gutachter oder Hausverwalter, aber auch Vereine und Verbände können durch falsche Beratungen und Berechnungen so genannte Vermögensschäden auslösen. Das bedeutet, dass der Geschädigte Geld verliert. Hierfür bieten wir Vermögensschaden-Haftpflichtversicherungen an.
Eine gute Haftpflichtversicherung ist wie ein Maßanzug
In jedem Gewerbe, in jeder Branche gibt es ganz typische Haftungsrisiken, denen Ihr Unternehmen ausgesetzt sein kann. Deshalb empfehlen wir regelmäßig, den Versicherungsschutz nach Maß statt von der Stange zu wählen.
Das beginnt schon bei der richtigen Beschreibung Ihres Betriebes und aller Ihrer betrieblichen Tätigkeiten. Besonders wichtig ist, typische Haftungsquellen ausdrücklich zu benennen und einzuschließen. So gehen beispielsweise Handwerksbetriebe ganz andere Risiken ein als reine Bürobetriebe.







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