Kapitallebenversicherung

Kapitallebensversicherung
Vorsorge für den Erbfall

In den letzten 50 Jahren wurden von der Nachkriegsgeneration enorme Vermögenswerte geschaffen, die nun auf die „Generation der Erben“ übergehen. Derzeit werden jährlich Erbschaften in Höhe
von ca. 150.000.000.000 Euro angetreten und auch in Zukunft warten gigantische Vermögen auf die heutigen Söhne und Töchter.
Die möglichen Probleme
- Der Wert vieler Hinterlassenschaften kann die erbschaftsteuerlichen
Freibeträge übersteigen und führt dann bei den Erben häufig zu nicht unerheblichen Steuerzahlungen.
- Es fehlt die Liquidität, um übrige Erben auszuzahlen.
Bei geerbten Immobilien kann z. B. ein Erbe seine Geschwister als weitere Erben nicht auszahlen.
- Pflichtteil berechtigte Personen, wie z. B. Kinder, Eltern usw., die nicht im Testament berücksichtigt wurden, können nicht ausbezahlt werden.
- Vermächtnisse, die der Erblasser im Testament festgelegt hat (z. B. für nicht verwandte nahe stehende Person o. ä.), können nicht erfüllt werden.
Die möglichen Folgen
- Immobilien müssen schnell und damit oft mit Verlust veräußert werden. Das heißt auch, besondere Werte – beispielsweise das Elternhaus – können oft nicht erhalten werden.
- Wertpapiere werden auch in ungünstigen Börsenzeiten
mit Verlust zu Geld gemacht.
- Familienbetriebe geraten aus Liquiditätsmangel in
finanzielle Probleme.
- Über Jahrzehnte aufgebaute Vermögen fließen den
Hinterbliebenen erheblich gemindert zu.
Bei konventionellen Versicherungslösungen besteht das Problem, dass die Auszahlung selten zum exakt richtigen Zeitpunkt stattfindet. Klassische Kapital-Lebensversicherungen werden oft schon weit vor dem Erbfall ausgezahlt. Reine Risiko-Modelle enden mit dem 75. Lebensjahr und berücksichtigen damit nicht die zunehmende Lebenserwartung.
Vorausschauend handeln mit der zeitpunktorientierten Erbvorsorge!
Die zeitpunktorientierte Erbvorsorge für diesen Zweck optimal:
- Eintrittsalter bis 65 Jahre möglich; gegen Einmalbeitrag sogar bis zum 80. Lebensjahr
- lebenslanger Versicherungsschutz
- auch mit abgekürzter Beitragszahlungsdauer möglich (z. B. an das Erwerbsleben angepasste Aufwandsphase)
- Einkommensteuerfreie Auszahlung der Versicherungssumme






























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