private Kranken/Krankenzusatzversicherung

private Kranken-/Krankenzusatzversicherung

Was für eine Absicherung in der privaten Krankenversicherung spricht
Freie Tarifwahl
Privat Krankenversicherte können sich frei entscheiden, welchen Versicherungstarif mit welchen Leistungen sie möchten. So hat jeder die Wahl, ob die Beitragsersparnis oder der Leistungsgedanke im Vordergrund steht.

Chefarztbehandlung,
Einzelzimmer im Krankenhaus,
Keramik-Zahnersatz und
Behandlung von Heilpraktikern.
Die Leistungen werden in einem Vertrag festgehalten und können nicht einseitig von der Versicherung gekürzt werden.
Die Leistungen können je nach Bedarf vereinbart und auch später noch verändert werden. Allerdings darf der Privatversicherer bei Leistungsverbesserungen eine erneute Gesundheitsprüfung verlangen. Insofern zahlt es sich aus, gleich bei Vertragsabschluss einen hochwertigen Schutz zu vereinbaren. Andernfalls kann der Versicherer bei gesundheitlichen Beschwerden den höherwertigen Schutz zu einem späteren Zeitpunkt verwehren.
Die Leistungen gelten grundsätzlich europaweit ohne zeitliche Beschränkung. Weltweit bietet jedes PKV-Unternehmen zwei Monat Versicherungsschutz.
Keine Wartezeiten
Privatversicherte müssen zudem keine langen Wartezeiten beim Arzt in Kauf nehmen und erhalten schnellen einen Termin beim Facharzt. Dies hängt mit der höheren Vergütung für Privatversicherte zusammen.
Freie Arzt- und Krankenhauswahl
Als Privatversicherte hat man die freie Wahl, jedes - auch privat betriebene - Krankenhaus und jeder Arzt können konsultiert werden.
Altersrückstellungen
Für jeden PKV-Versicherten werden Altersrückstellungen gebildet. Diese werden ab dem 65. Lebensjahr dazu eingesetzt, damit die Beiträge im Alter nicht mehr steigen müssen. Die Altersrückstellungen werden vom Versicherer verzinslich angelegt. Per Gesetz müssen die privaten Krankenversicherer zehn Prozent vom PKV-Beitrag als Altersrückstellung zurücklegen. Auf diese Weise sorgen privat Versicherte bereits in jungen Jahren für das Alter vor.

Private Krankenvollversicherung - Voraussetzungen für die Mitgliedschaft
In die PKV kann nicht jeder wechseln. Die Möglichkeit eine privaten Krankenvollversicherung abzuschließen, hängt vom Beruf und/oder dem Einkommen ab. Grundsätzlich können sich folgende Personengruppen privat krankenversichern:
Arbeitnehmer (Angestellte, Arbeiter) unter der Voraussetzung, dass ihr Brutto-Einkommen die Versicherungspflichtgrenze (2018: 59.400 Euro im Jahr) überschreitet
Beihilfeberechtigte
Selbstständige und Freiberufler unterliegen nicht der Versicherungspflicht in der GKV und müssen daher keine Voraussetzungen erfüllen um von der gesetzlichen Krankenkasse in die private Kasse zu wechseln.
Trifft keiner dieser Voraussetzungen zu, besteht eine Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Checkliste: Worauf muss ich bei der Wahl des Versicherers achten?
Vor Vertragsabschluss sollte man sich die Zeit nehmen und den zukünftigen Versicherungsanbieter genau unter die Lupe und ihn auch einem Vergleich mit anderen Anbietern unterziehen. Denn hat man einen Vertrag mit einer Krankenversicherung abgeschlossen, gestaltet sich der Wechsel zu einem anderen Anbieter als nicht so leicht. Folgende Kriterien sollte sie bei der Wahl der Versicherung berücksichtigen:
Alter der Versicherung: Ein Versicherungsanbieter, der bereits seit Jahrzehnten am Markt ist, verfügt über ausreichende Kenntnisse der komplizierten Beitragskalkulation und hat bereits mehrere Krisen überstanden.
Service: Zum Angebot eines PKV-Anbieters sollten eine Hotline und Kontaktmöglichkeiten per Internet gehören. Auch die Schnelligkeit bei der Rechnungserstattung ist ein wichtiges Kriterium.
Beitragsrückerstattung: Eine Prämienrückzahlung erhalten Sie, wenn Sie keine Versicherungsleistungen in Anspruch nehmen. Ihr Beitrag fällt dadurch noch geringer aus.
Annahmepolitik des Versicherers: Ein Anbieter, bei dem sich jeder Interessent versichern kann, wächst zwar stark, hat aber bald mit Problemen durch Nichtzahler und kranke Versicherte zu kämpfen. Daher: Ein PKV-Unternehmen sollte eine strikte Selektion durchführen und nur Kunden mit ausreichender Bonität und wenigen Vorerkrankungen versichern.











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