Rentenversicherung

Rentenversicherung

Über die finanzielle Absicherung im Alter hinaus bietet Ihnen die klassische Rente
weitaus mehr Sicherheit: beispielsweise einen Schutz bei Berufsunfähigkeit sowie
verschiedene individuelle Möglichkeiten für die Hinterbliebenenabsicherung.
Damit Sie und die wichtigsten Menschen in Ihrem Leben sorgenfrei in die Zukunft
blicken können.
Hinterbliebenenschutz in der Ansparphase
Für den Todesfall während der Ansparphase haben Sie verschiedene Möglichkeiten, Ihre Hinterbliebenen abzusichern.
Von der Rückzahlung der eingezahlten Beiträge bis zur monatlichen Zahlung einer individuell vereinbarten Hinterbliebenenrente – die Entscheidung liegt ganz bei
Ihnen.
Hinterbliebenenschutz in der Rentenzeit
Tritt der Todesfall nach Rentenbeginn ein, laufen die monatlichen Rentenzahlungen für die Dauer der individuell bestimmten Garantiezeit an den Bezugsberechtigten weiter.
ohne Rentengarantiezeit
monatliche
Rentenzahlungen 
Todesfall
Vorteil mit Rentengarantiezeit
Rentenfortzahlung an Bezugsberechtigte
monatliche Rentenzahlungen 
Kapitalauszahlung
Auf Wunsch wird das Vertragsguthaben als Einmalzahlung ausgezahlt. So steht bei Bedarf eine größere Summe zur Verfügung.
Klassische Verrentung
Das angesparte Vertragsguthaben wird lebenslang als monatliche Rente ausgezahlt. Dadurch ist im Ruhestand ein zusätzliches laufendes Einkommen gesichert.
Doppelte Rente im Pflegefall
Übt man die Pflege-Option aus, reduziert sich die Rente etwas. Bei Pflegebedürftigkeit zu Rentenbeginn oder während des Rentenbezugs verdoppelt sich die Rente.
Dadurch stehen zusätzliche finanzielle Mittel zur Verfügung, um höhere finanzielle Belastungen zu decken.
X-mal mehr Rente im Krankheitsfall
Eine schwere Erkrankung kann hohe zusätzliche Kosten bedeuten. Mit der eXtra-Renten-Option prüfen wir bei Beauftragung zu Rentenbeginn, ob eine verkürzte statistische Lebenserwartung vorliegt. Dies kann zu einer bis zu x-mal höheren Rente führen – ein Leben lang.
Pflege-Option:
doppelte Rente bei Pflegebedürftigkeit
Ob Sie die Pflege-Option wirklich nutzen wollen, entscheiden Sie erst zu Rentenbeginn. Wählen Sie den zusätzlichen Pflegeschutz, erhalten sie zunächst eine leicht reduzierte Rente. Bei Pflegebedürftigkeit zu Rentenbeginn oder während des Rentenbezugs verdoppelt
sich die Rente und wird ein Leben lang gezahlt. Bei der Pflege-Option verzichtet die LV 1871 auf Mehrbeiträge und in der Regel auch auf unbequeme Risikofragen.
Leistungen, wenn es darauf ankommt
Sie haben Anspruch auf die doppelte Rente, wenn Sie drei Aktivitäten des täglichen Lebens nicht mehr selbstständig verrichten können. Dazu zählen zum Beispiel die Fortbewegung im Zimmer, das An- und Auskleiden und das Einnehmen von Mahlzeiten und Getränken.





































Erste Schritte

Senden Sie uns eine Nachricht. Wir melden uns bei Ihnen!

Share by: