Die private Unfallversicherung dient in erster Linie der Absicherung für den Invaliditätsfall. Dabei stehen zwei Ziele im Vordergrund: der Schutz vor dauerhaften Einkommensausfällen und der finanzielle Ausgleich für Beeinträchtigungen der Lebensqualität.
Absicherung der Arbeitskraft
Gesetzliche Absicherungen sind hierfür nicht ausreichend, weil die gesetzlichen Versicherungen nur eine Grundsicherung bieten und z.B. für Hausfrauen und Selbstständige überhaupt nicht zahlen; die gesetzliche Unfallversicherung zudem nur für Schul- und Berufsunfälle zahlt, womit aber nur jeder fünfte Unfall versichert ist. Auch die private Berufsunfähigkeitsversicherung ist der Höhe nach begrenzt oder kann aus gesundheitlichen Gründen überhaupt nicht mehr abgeschlossen werden.
Versicherung der Lebensqualität
Die Bedeutung der Unfallversicherung ist jedoch nicht auf die Absicherung der Erwerbsfähigkeit beschränkt. Vielmehr nehmen Freizeitaktivitäten einen immer größeren Stellenwert ein und man möchte daher nach einem Unfall die finanziellen Mittel haben, um dauernde Beeinträchtigungen der Lebensqualität auszugleichen.
Bemessung der Invalidität
Der Grad der Invalidität bemisst sich daher seit 1988 nicht mehr nach der Einschränkung der Arbeitsfähigkeit, sondern nach der Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit. Für über 80 % aller Fälle dienen dabei die sogenannten Gliedertaxen bzw. Invaliditätstaxen als Grundlage, in denen für die betroffenen Körperteile Invaliditätsgrade festgelegt sind. Wenn die Invalidität danach nicht bemessen werden kann (z.B. bei Verletzungen innerer Organe), wird der Grad der allgemeinen Beeinträchtigung ärztlich eingeschätzt.
Kapital- und/oder Rentenleistung
Bei der Absicherung für den Invaliditätsfall wird zunächst zwischen einer Kapitalleistung und der Absicherung einer lebenslangen monatlichen Rente unterschieden.
Die Unfall-Rente leistet in der Regel ab 50 % Invalidität und dient daher zur Absicherung schwerer Unfallfolgen. Der Vorteil der Unfall-Rente liegt in der Garantie eines regelmäßigen, lebenslangen Einkommens. Aber auch in steuerlicher Hinsicht ist die Unfall-Rente attraktiv, da nur der so genannte Ertragsanteil (z.B. bei Rentenbeginn mit 40 Jahren = 38 % der Rente oder mit 60
Jahren = 22 % der Rente) steuerpflichtig ist.
Wollte man dagegen von den Zinserträgen aus einer Kapitalleistung leben, wären die Erträge in voller Höhe zu versteuern. Zudem müsste man mit den starken Schwankungen des Kapitalmarktes leben. Die Kapitalleistung eignet sich daher vor allem als Überbrückungsgeld bis zum Rentenalter, für einmalige Aufwendungen zur Milderung der Unfallfolgen sowie als Schmerzensgeld für Beeinträchtigungen der Lebensqualität.
Es empfiehlt sich somit die Versicherung einer Unfall-Rente für schwere Unfallfolgen und eine ergänzende Kapitalleistung für Leistungen ab 1 % Invalidität.
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